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Der Anfang vom Ende des Osemunds Vor 275 Jahren den Grundstein zu Rentrops Hammer an der Else gelegt
Horst Hassel
Zwei Osemundhämmer, die Eisenhämmer Rentrop und Geck, "lagen auf dem Elsefluss unmittelbar
vor deren Einmündung in die Lenne". Die vorhandenen Urkunden geben uns ziemlich genau
Aufschluss über die Geschichte des Rentrop-Geck'schen Hammers, der vor 275 Jahren
den Anfang vom Ende der Osemund-Schmieden in Plettenberg einläutete, denn er war 1856
bei der Stillegung der letzte noch existierende Osemundhammer im Stadtgebiet. Endloser
Ärger mit Genehmigungsbehörden und Nachbarn sorgten schon damals für besondere
Erschwernisse bei der Umsetzung der Ziele.
Die Anlegung der Rentrop-Geck'schen Eisenhämmer geht zurück auf den zwangsweise
erfolgten Verkauf des Hagedorn'schen Stahl- und Treckehammers an dieser Stelle.
Henrich Bernhard Hagedorn war Plettenberger Bürger und hatte 1715 von Bürgermeister
und Rat der Stadt die Konzession erhalten, einen Stahlhammer betreiben zu können.
Damit verbunden war die Genehmigung, eine Schlacht (Wehr), einen Auf- und Abgraben und
einen Kropp (Teich) mit den dazugehörigen Wällen und Dämmen "unterhalb der Schlacht
von Peter Ohle" durch die Else anzulegen. Dafür hatte er, wie sein Oberlieger Ohle,
jährlich 3 1/2 Reichsthaler an die Stadtkasse zu zahlen.
Als Heinrich Hagedorn Probleme hatte, einem Tilman Goldenberg zu Hohagen die von
ihm geliehenen 600 Reichsthaler zurückzuzahlen, kommt es zum Prozess. Am 26. September
1722 ergeht "im Namen des Königs Friedrich Wilhelm I. von Preußen" das durch den
Justizrat in Cleve ergangene Urteil: "Hagedorn soll dem Goldenberg das eingeklagte
Kapital mit Zinsen zahlen oder ihm drei Karren Stahl jährlich liefern." Doch Hagedorn
kann nicht einmal die Prozesskosten zahlen, obwohl das Gericht sie auf 52 Reichsthaler
49 Stüber reduziert. Gläubiger Goldenberg hat inzwischen den "Juramentum taxationis"
beantragt - den Schätzungseid, oder wie man heute sagen würde: die eidesstattliche
Versicherung. Den Schätzungseid legt Hagedorn am 26. April 1724. Jetzt kann die
Versteigerung der Hagedorn'schen Besitzungen beginnen.
Hagedorn bemüht sich trotz laufender Zwangsversteigerung, die Schuld durch den Verkauf
des Hammers ablösen zu können. Tatsächlich einigt er sich mit Peter Wilhelm Brüninghaus
von Lüdenscheid und Caspar Adrian Rentrop. Am 14. Mai 1726 bescheinigt Goldenberg, dass
er sich mit Hagedorn auf eine Restschuld von 500 Reichsthalern geeinigt habe - genau diese Summe
bekommt er von Brüninghaus und Rentrop. Beim Hofrat Hymmen zu Lüdenscheid gibt Hagedorn
zu Protokoll, er habe seinen Rohstahl- und Reckhammer für 840 Rtlr. an den Gerichtsscheffen
Peter Wilhelm Brüninghaus zu Lüdenscheid und den Kirchmeister Caspar Adrian Rentrop zu
Werdohl verkauft. Außerdem habe er sich verpflichtet, den Hammer vor dem 1. Juli 1726
so instand zu setzen, dass man darauf schmieden könne.
Doch die Sache hat noch einen Haken, denn die Oberlieger am Elsebach, Caspar Schulte und
Henrich Ohle, wollen ihren Sensenhammer in ein "Stahlwerk" umwandeln. Das würde allerdings
dem Hagedornschen Hammer erheblichen Schaden zufügen. Hagedorn verpflichtet sich deshalb
den beiden Käufern gegenüber, "falls Schulte und Ohle nicht gütlich von ihrem Plan
Abstand nehmen, deren Vorhaben auf dem Prozessewege auf seine Kosten zu verhindern."
Schon am 20.09.1727 verkaufte Gerichtsscheffe Peter Wilhelm Brüninghaus zu Lüdenscheid
seine Hälfte des Stahlhammerwerkes bzw. Reck- und Sensenhammers an seinen Schwager
Johan Peter Geck zu Brunscheid. Zwischenzeitlich hatten Schulte und Ohle ihren oberhalb
liegenden Sensenhammer in ein Stahlwerk verwandelt. Der Versuch Hagedorns, das zu verhindern,
misslang. Seine Anfang 1728 an den Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. gerichtete
Eingabe wurde negativ beschieden - Hagedorn hätte sich früher melden müssen und nicht
warten dürfen, bis dem Schulte die Konsession erteilt war. Rentrop und Geck reagierten
konsequent: sie kauften die Schmiede von Peter Ohle, die Caspar Schulte zwischenzeitlich
zum Stahlwerk gemacht hatte, und brachen die Gebäude ab.
Eine Genehmigung zum Betrieb eines Osemundhammers hatten sie aber immer noch nicht.
Durch eidesstattliche Versicherung und alte wie aktuelle Verkaufsurkunden nebst
Erwerb einer Osemundsgerechtigkeit von Diedrich Schauerte zu Plettenberg versucht
dieser nachzuweisen, dass um das Jahr 1660 an der Stelle, wo er einen Osemundhammer
bauen wollte, Überreste einer alten Osemundschmitte gesehen wurden, so dass an diesem
Orte eine Konzession bestehe. Richter Essellen ist anderer Meinung und verbietet
am 27. November 1730 den Betrieb des neuen Hammers "bei Strafe von 10 Goldgulden".
Rentrop und Geck legen Berufung bei der Regierung in Cleve ein, wenden sich parallel
dazu an die übrigen Osemund-Reidemeister. Die erklären am 9. Dezember 1730, sie
seien mit der Anlegung des Hammerwerkes einverstanden. Zur Begründung wird auch angeführt,
die Herren Rentrop und Geck hätten große Kosten gehabt und inzwischen schon 2500 Reichsthaler
investiert. Die Erklärung haben 44 Reidemeister unterschrieben.
Am 29. August 1731 kommt es auf Grund einer Verfügung der clevischen Regierung zu
einem Treffen mit dem Hogrefen Hymmen an der Herscheider Mühle. Richter Essellen erklärt dort in drei
Punkten seine ablehnende Haltung, Rentrop und Geck erklären ebenfalls in drei Punkten,
warum sie die Genehmigung für den Osemundhammer erhalten müssen. Unter Punkt 2
stellte Essellen fest: "Nach seiner Ansicht dürfte das Hammerwerk allenfalls an
demselben Orte, woher die Osemundsgerechtigkeit hergeleitet würde, wieder errichtet,
aber nicht eine Viertelstunde abwärts auf den vollen Strom gelegt werden."
Unter Punkt 3 heißt es u. a. : Soviel er wisse, sei an dem Orte, wo die Osemundschmitte
gelegen haben soll, von Winckel bereits eine Walkmühle und nachher noch eine Pellmühle,
womit die Wolle aus den Schafsfellen losgemacht würde, umgelegt worden.
Hogrefe Hymmen erklärt, er halte die Punkte 2 und 3 von Rentrop und Geck für begründet.
Mit dem Vorschlag von Essellen, die noch lebenden Zeugen Winckeln und Plettenberg zu
vernehmen, wo die Stelle ist, an der der alte Osemundhammer gestanden hat, ist er einverstanden.
Essellen erklärt, dass er die Osemundregeln nicht kenne, mit dem Hymmen-Vorschlag aber
einverstanden ist. Ende 1731 machen Rentrop und Geck erneut eine Eingabe an den König.
Sie verweisen darin auf die bislang investierten erheblichen Kosten. Wenn man jetzt den
neu erbauten Hammer abreißen und ihn mit doppelten Kosten dort wieder aufbauen müsse,
woher die Osemundsgerechtigkeit herrühre, sei das "ein unchristliches Verlangen". Was
der König entscheiden hat, ist nicht bekannt. Die Entscheidung muss aber zu Gunsten von
Rentrop und Geck ausgefallen sein, denn die Hämmer blieben bestehen.
Im Jahre 1800 wurde der gemeinsame Besitz der Rohstahlfeuer aufgegeben. Am 29. Mai 1800
erfolgte auf Neuenhaus "die erbliche Auseinandersetzung über die beiden Rentrop-Geck'schen
Rohstahlfeuer unterhalb Plettenberg". Die baulichen Anlagen des Hammers will man gemeinschaftlich
instandhalten. Dazu zählen das Gebäude des Hammers, die Schlacht, der Auf- und Abgraben
(Ober- und Untergraben), der Kropp (Teich) mit den dazugehörigen Wällen und Dämmen, der
Flusskasten sowie die zum gemeinschaftlichen "Geschläge" gehörigen Dinge wie die
Hammerachse, das Hammerrad, Dornen usw., Hammer, Ambos, Wagen, Gewichte, Winden und
dergleichen. Die zu den einzelnen Feuern gehörenden Dinge soll dagegen der jeweilige Besitzer
des Feuers instand halten (Hagelkorb mit darunter befindlichen Wasserabflüssen oder
Gewölben, Blasegrotte, Blaserad, Blasenachse, Bälge, Balgbetten etc..
Quellen: Beiträge zur Geschichte der Familie Rentrop, Heft 2; Aufzeichnungen
des Albrecht von Schwartzen; Geschichte des Stahlwerkes Brüninghaus, 1912;
58849 Herscheid, Tel.: 02357/903090, E-Mail: webmaster@plettenberg-lexikon.de |