Bevor mit dem Bau der Untertageverlagerung Schwalbe 1 (Eisenkies) begonnen
werden konnte, mussten Lager zur Unterbringung der Zwangsarbeiter,
Strafgefangenen und zwangsverpflichteten Arbeiter geschaffen werden.
Als erstes Domizil wurde die Oberschule für die Unterbringung der
Arbeitskräfte geräumt.
Für den Bau der UT-Verlagerung eingerichtete Lager
Kriegsgefangenenlager als Außenstellen des STALAG VIa
Schon lange vor dem Start des Bauvorhabens "Schwalbe 1" gab es im Raum Menden
zahlreiche Barackenlager, die für oder vom Reichsarbeitsdienst (R.A.D.)
errichtet wurden, nach Kriegsausbruch dann für die Unterbringung von
Kriegsgefangenen genutzt wurden. Diese Gefangenen waren in der heimischen
Industrie, im Handwerk oder in der Landwirtschaft als Ersatz für die
zum Kriegseinsatz einberufenen heimischen Mitarbeiter eingesetzt. Angefordert
wurden sie von den Firmen, Handwerksmeister und Landwirten beim
Arbeitsamt. Sie unterstanden dem Stalag VIa in Hemer. Unklar ist, ob die
Kriegsgefangenenlager bis zum Kriegsende nur für die Mendener Betriebe
vorgehalten wurden, oder ob ab September 1944 die Baracken, zumindest zum
Teil, auch mit Zwangsarbeitern für das Schwalbe-Projekt belegt wurden.
Quelle: StA Menden, Amt Menden, Mag.-Nr. 401
Arbeits-Kommando-Lager Nr. 479 HÜINGSEN
Bericht über die Besichtigung des Arb.Kdo.Lagers Hüingsen Nr. 479,
Kreiskommando Iserlohn, durch Leutnant Amann, gemeinsam mit
Hauptmann Huff, Leutnant, Dr. Bäumer und Amtsbaumeister Heymann
am 7. Januar 1941.
Folgende Auflagen wurden gemacht:
1.) Der Waschraum der Kgf. (Kriegsgefangenen) wird in der besprochenen
Weise in den Keller verlegt.
2.) Die für die Wachstube benötigten 5 Spinde werden sofort geleifert.
3.) Die Drahtvergitterung am Dach des Waschraumes zur Hauswand ist zu
verstärken.
4.) Im Flur des ersten Stocks wird eine Wachstube für die Nachtwache
errichtet.
Die Durchführung sämtlicher Arbeiten hat innerhalb 14 Tagen zu erfolgen.
Vollzugsmeldung zum 21.01.1941 an Stalag VI/A Gruppe III A. O.
Hemer, den 7. Januar 1941. Unterschrift: Amann, Leutnant
Arbeits-Kommando-Lager Nr. 481 LÜRBKE
Über die Besichtigung des Arb.Kdo.Lagers Lürbke Nr. 481, Kreiskommando
Iserlohn, durch Leutnant Amann, gemeinsam mit Hauptmann Huff, Leutnant
Dr. Bäumer und Amtsbaumeister Heymann am 7. Januar 1941.
Es wurden folgende Auflagen gemacht:
1.) Die Abortanlage der Wachleute ist in Ordnung zu bringen, d. h., es
sind Türen einzusetzen, die Abortwände sind abzudichten und die Brillen
zu vergrößern.
2.) Die fehlende Tür am Abort der Kgf. ist ebenso anzubringen.
3.) Der Schlafraum der Wachleute wird in den Aufenthaltsraum der Kgf.
verlegt. Die beiden Aufenthaltsräume der Kgf. kommen in Fortfall. Die
genannten Räume werden entsprechend in Ordnung gebracht. Der Zugang
von dem künftigen Schlafraum der Wachm. zu einem der Schlafräume der
Kgf. wird vernagelt und durch Einsetzen einer zweiten Tür abgedichtet.
4.) Ein Schrank und zwei Stühle für die Wachm. sind schnellstens zu
beschaffen.
5.) Die im Schlafraum des obersten Stockwerks befindlichen Dachfenster
werden lt. Verfügung vom 23.11.1940 vorschriftsmäßig gesichert. Die
Eisenvergitterung wird gut vernagelt.
6.) Der fehlende Ofen für die Kgf. wird beschafft; desgl. werden für
die Kgf. offene Regale in der besprochenen Weise angelegt.
Die Durchführung sämtlicher Arbeiten hat innerhalb 14 Tagen zu
erfolgen. Vollzugsmeldung zum 21.1.1941 an Stalag VI/A Gr. III A.O.
Hemer, den 7. Januar 1941. Unterschrift: Amann, Leutnant

Quelle: StA Menden, Amt Menden, Mag.-Nr. 401
Kriegsgefangenen-Arb.-Kdo. Sümmern, Ost-Sümmern, Halingen, Schwitten, Lürbke, Hüingsen
Aktenvermerk über die am 19.03.1941 erfolgten Besichtigungen der
nachfolgend aufgeführten Arbeitskommandos. An dieser Besichtigung
haben teilgenommen:
1.) Major Bomke vom Stalag in Hemer
2.) Hauptmann Hernekamp vom Stalag in Hemer
3.) Hauptmann Huff vom Landesschützenbatl.
4.) Oberleutnant Raphael vom Landesschützenbatl.
5.) Oberinspektor Bentlage als Vertreter des Landrats
6.) Amtsbeigeordneter Cosack, Vertreter des Amtes Menden
7.) Amtsbaumeister Heymann als Sachbearbeiter.
1.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Sümmern:
Das Arbeitskommando ist belegt mit 21 polnischen Kriegsgefangenen,
zur Bewachung 2 Wachmannschaften. Folgende Mängel wurden vorgefunden:
1.) Von dem Raum für die Kriegsgefangenen soll eine Tür gebrochen
werden, die in der Umwährung ausmündet.
2.) Die äußere Tür der Wachstube soll entfernt und durch ein Fenster
ersetzt werden, so dass dann die Wachstube gleich als Wach-,
Aufenthalts- und Schlafraum für die beiden Wachmannschaften
benutzt werden kann.
3.) Für die Gefangenen sind offene Regale, in denen dieselben
ihre Sachen unterbringen können, anzulegen.
4.) Für die Wache ist eine Schelle anzulegen, damit der
Kontrolloffizier auch des Nachts die Wache alarmieren kann.
2.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Ost-Sümmern:
Zur Zeit belegt mit 18 franz. Kriegsgefangenen und zur Bewachung
2 Wachmannschaften. Folgende Mängel wurden vorgefunden:
1.) Im Aufenthaltsraum der Kriegsgefangenen sind an dem Schornstein
zwei Schornsteinschieber anzubringen.
2.) Hinter dem Ofenrohr in der Wachstube ist in der ganzen Höhe
eine Blechplatte anzubringen.
3.) An der Umwährung ist der Pfosten an dem Gebäude abgewichen.
Dieser ist mit 2 Holzfasten zu befestigen.
4.) Für die Wache ist im Erdgeschoss, am Eingang des Wachlokals,
eine Schelle anzubringen.
3.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Halingen:
Zur Zeit belegt mit 43 franz. Kriegsgefangenen und zur Bewachung
5 Wachmannschaften. Folgende Mängel wurden festgestellt:
1.) Im Aufenthalts- und Schlafraum der Gefangenen sind an der
Fenstervergitterung in den unteren beiden Gefachen noch je eine
Querstange anzubringen.
2.) Die Schnittflächen der Stacheldrahtumwährung ist mit
Bindedraht zu befestigen. Der Bindedraht ist anzuliefern, die
Anbringung soll durch die Wachmannschaften erfolgen.
3.) Für die Kriegsgefangenen sind Regale zur Ablage der
Privatsachen anzubringen.
4.) Die Klingel aus dem jetzigen Aufenthaltsraum der Wachmannschaften
soll verlegt werden, da der Aufenthaltsraum als Schlafraum
umgestaltet werden soll.
5.) Für die Wachstube sind noch 3 Stühle zu beschaffen.
6.) Für die Anlegung eines Splitterschutzes bei Luftangriffen
ist Holz zu beschaffen, der Ausbau soll durch die Wachmannschaften
selbst erfolgen.
7.) Für die Vertilgung von Ratten ist Rattengift anzuschaffen,
das Auslegen des Giftes erfolgt durch die Wachmannschaften.
8.) Der Schutthaufen neben dem Lager ist zu beseitigen, damit
das Ungeziefer, Ratten usw., keine Nahrung mehr findet.
9.) Für die Schuttbeseitigung ist innerhalb der Umwährung eine
Kiste aufzustellen, für deren Entleerung die Wachmannschaften
verantwortlich sind.
4.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Schwitten:
Zur Zeit belegt mit 24 franz. Kriegsgefangenen und zur Bewachung
3 Wachmannschaften. Folgende Mängel wurden festgestellt:
1.) Die Vergitterung der Fenster wird als ausreichend angesehen.
2.) Für die Kriegsgefangenen sind Regale anzubringen.
3.) Für die Wache ist noch ein Stuhl anzuschaffen.
4.) Für den hinzugekommenen Wachmann ist noch ein Bettuch anzuliefern.
5.) Für die Vertilgung der Ratten ist Rattengift anzuschaffen. Das
Auslegen des Giftes ist Sache der Wachmannschaften.
6.) Von den Wachmannschaften wird die Anschaffung eines Volksempfängers
gewünscht. Nach Möglichkeit soll diesem entsprochen werden.
5.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Lürbke:
Zur Zeit belegt mit 70 franz. Kriegsgefangenen und zur Bewachung
7 Wachmannschaften. Folgende Mängel wurden festgestellt:
1.) Im Waschraum sind die beiden Eisenfenster, die ins Freie
führen, zu vergittern.
2.) Der Stacheldrahtzaun über dem Eingang ist etwas höher zu ziehen.
3.) Der Stacheldraht der Umwährung ist ca. 30 cm in die Erde
einzugraben.
4.) Die Eisenstäbe der Vergitterung am Flurfenster sind in der
äußeren Fensterbank zu befestigen.
5.) Für die Wache ist eine Schelle anzubringen.
6.) Der Aufenthaltsraum der Wachmannschaften soll, wie örtlich
besprochen, verlegt werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten
sollen keine Leute vom Landesschützenbtl. gestellt werden, sondern
das Amt Menden führt die Arbeiten selbst durch.
7.) Die Vergitterung aus den Fenstern des vorgesehenen Aufenthaltsraumes
der Wachmannschaften sollen entfernt werden. Mit diesen Gittern
sind die Fenster des jetzigen Aufenthaltsraumes, der als
Unterbringungsraum für Kriegsgefangene dienen soll, zu vergittern.
8.) Für die Abortgruben ist Chlorkalk bereit zu halten.
6.) Kriegsgefangenen-Arbeitskommando Hüingsen:
Zur Zeit belegt mit 45 franz. Kriegsgefangenen und zur Bewachung
5 Wachmannschaften. Es wurden folgende Mängel festgestellt:
1.) Der Drahtzaun am Eingang ist an der vorhandenen Baracke besser
zu befestigen.
2.) Am Abort ist der Pfosten von der Umwährung durch einige
Holzfasten zu befestigen.
3.) Die Bretterwände der früheren Waschbaracke sind von aussen
durch Übernageln einiger stärkerer Bretter zu verstärken.
4.) Für die Kriegsgefangenen sind Regale für die Unterbringung
der Privatsachen anzubringen.
5.) Im Waschraum ist noch eine Hängelampe anzubringen.
6.) Die Schelle ist zum Oberen Wachraum zu verlegen.
Allgemein:
1.) Sämtliche Läger sollen Reservepapier für Verdunkelung erhalten,
damit die Wachkommandos bei auftretenden Fehlstellen in der
Verdunkelung diese sofort beseitigen können.
2.) Die Armbinden für die Zivilbevölkerung, die die Kriegsgefangenen
auf der Arbeitsstätte bewachen und beaufsichtigen, sollen zur
Abstempelung dem Stalag eingeschickt werden. Es wurde vereinbart,
dass dieses von den Kreiskommandoführern den Arbeitskommandos
mitgeteilt wird.
3.) Die Bettwäsche der Wachmannschaften soll in regelmäßigen
Abständen gewaschen werden. Das Amt Menden teilt den Arbeitskommandos
noch mit, wo die Wäsche abzuliefern ist. Falls eine zweite
Garnitur Bettwäsche wegen des Faserstoffmangels nicht zu bekommen
ist, sollen sich die Wachmannschaften für die 2 bis 3 Tage mit
den ihnen zugeteilten Decken genügen.
4.) Die Kreiskommandoführer sollen die Wachmannschaften anhalten,
mit dem Putzmaterial sparsam zu wirtschaften. Hier in der
ländlichen Gegend sollen die Wachkommandos durch die Gefangenen
Birkenreisenbesen binden lassen, da Piasababesen nicht mehr zu
beschaffen sind.
5.) Für die Arbeitskommandos sollen etwas Werkzeug, Hammer, Zange,
Schraubenzieher sowie Nägel und Krampen beschafft werden, damit
bei auftretenden Mängeln diese sofort mit Rücksicht auf den
Handwerkermangel selbst erledigen. Die Anschaffung wurde vom Amte
Menden zugesagt und die Einrichtung begrüßt.
6.) Es wurde vereinbart, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit
bis zum 15. April zu beseitigen. Sollten jedoch die Mängel wegen
Handwerker- und Materialmangel bis zum genannten Termin nicht
alle beseitigt sein, so erstattet das Amt Menden rechtzeitig Bericht.
Menden, den 20. März 1941 - Heymann, Amtsbaumeister