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Quelle: Stadtarchiv Menden, Amt Menden, Magazin-Nr. 1607
Stollen sprengen und Leitungen verlegen
Beim Bau der Untertageverlagerung Schwalbe 1 (Eisenkies) sind unzählige
Firmen beteiligt gewesen. Sie sorgten ihrerseits für die Zwangsverpflichtung von
Fachkräften wie Steiger, Schachtmeister, Lokführer, Ingenieure etc.
Diese waren in Barackenlagern wie in Oberrödinghausen untergebracht,
sehr oft auch privat bei Lendringser Bürgern einquartiert. Dabei gab es
unterschiedliche Klassifizierungen der Unterkünfte. Für kaufmännnische
Angestellte wurden Quartiere I. Klasse gesucht, für Vorarbeiter oder
Steiger reichte die Unterkunft II. Klasse. Mangels ausreichender
Unterkünfte wurden sogar "Wohnwagen" (später sagte man "Bauwagen")
im oberen Biebertal aufgestellt.
Neben der Gelsenkirchener Bergwerks AG waren die Firmen Köthenbürger,
Leipacher, Linnenbrügger, Linnartz & Schwarz, Magdeburger Rohrleitungsbau,
Mülheimer Straßenbau, HochTief, BBC (Baracke am Alten Hammer), der
Ruhrverband und viele andere beteiligt.
Die Unternehmen selbst waren für die An- und Abmeldung ihrer Mitarbeiter
beim Einwohnermeldeamt in Lendringsen verantwortlich. Die ersten Mitarbeiter
wurden im September 1944 gemeldet, der Abzug der letzten Firmen-Mitarbeiter
aus dem Hönnetal erfolgte weitgehend im Sommer 1945.
Neben den zwangsverpflichteten Facharbeitern aus dem Bergbau (überwiegend
aus dem Saargebiet) für den Stollenbau wurden aber auch Ingenieure, Gießereifachleute,
Maurer, Elektriker und viele andere mehr für den Bau der Wasserleitung
von der Ruhr zu den Schwalbe-Stollen, für Gleisbauarbeiten etc. benötigt.
Per Funkspruch, vom Amt Menden vermittelt (J. A. gez. Dr. Pfälzer) und am
09.04.1945 abgegeben durch den Beigeordneten Becker als Stellv. Bürgermeister,
wurde der Hinweis an die Bürgermeister und Amtsbürgermeister im Kreis
gegeben, dass in den Gemeinden jetzt Wehrmachts-Ortskommandanturen
eingerichtet werden, denen "angeforderte Quartiere nach Möglichkeit zu
stellen sind."
Die am Bau der UT-Verlagerung beteiligten Firmen
Burmester
Möllendres
Oevermann
Warmann
"Verzeichnis der von Angehörigen des Bauvorhabens Geilenberg belegten Quartiere"
Wer für die jeweiligen Unternehmen zuständig bzw. verantwortlich war, ergibt
sich, zumindest zum Teil, aus einer Aufstellung aus dem Stadtarchiv Menden
(Mag.-Nr. 1573 o. Pag.):
Die Liste der von Direktor F. Glass unterzeichneten RWK-Berechnung der Plünderungsschäden bei
RWK umfasst Werkzeuge und Geräte,
Mobilien-Utensilien, Inventar aus Baracken, 1 Motorrad, 1 Anhänger für Pkw,
2 Fahrräder, Wertminderung für Schäden an den Baracken Nr. 8 und 9,
2 Baracken und 1 Wachlokal des früheren Kriegsgefangenen-Lagers (25.000 RM),
Baustoffe, ff. Material, Elektro-Material, Walzeisen, Allg. Materialien,
Gästehaus-Vorräte, Maschinen-Ersatzteile, Fahrradständer, Schaden an Türen
und Fenster und Wascheinrichtung des Aufenthaltsraumes im Steinbruch, Fische
und Fischbrut, Kantinen- und Konsumvorräte, 13 kleine Motore, 1 elektr.
Motor (Siemens-Schuckert 1 PS), 1 elektr. Motor (Steinhoff) Nr. 2972,
1 elektrische Handbohrmaschine (Küchler & Stelzer).
Den Schluss der Schadensliste
unter Punkt c umfasst "Auf dem Wege vom Absender an uns gingen verloren":
1 Waggon = 18 t Fettnusskohlen II von der Gelsenkirchener Bergwerks AG
(Zeche Arenberg) von der Firma Menck & Hambrock Hamburg-Altona,
1 Stangenführung f. Bagger von der Firma Lindemann Hamburg, Kräutertee,
10 Mischschare von der Firma Maschinenfabrik Eirich in Hardheim/Nordbaden
lt. Rechnungn v. 06.10.1945.
Bestände im Lager Hellmann gehen an "Schwalbe 1 i. L."
"Mit der Bezugsverfügung hatte ich mitgeteilt, dass die aus ehemaligem OT-Gut
stammenden Materialien im Lager Hellmann, Lendringsen, auf Anordnung des
Regierungspräsidenten sicherzustellen seien. Der Liquidator des Bauvorhaben
'Schwalbe 1', Direktor Moll, hat vom Regierungspräsidenten jetzt Anweisung
erhalten, über das Material zu verfügen."
Gesetz Nr. 52 - alle NS-Konten sind gesperrt
Ohne Ansehen der Person werde, so der Regierungspräsident, vor ein Militärgericht
gestellt, wer gegen den Paragraphen 52 verstößt. Dann beklagt er noch, dass
die Listen mit vorhandenem ehemaligem OT-, RAD- oder Wehrmachtsgut, die von
den Kommunen in der Vergangenheit übersandt wurden, Materialien enthalten sind,
"die, wie bei einer Nachprüfung an Ort und Stelle festgestellt wurde, gar
nicht mehr vorhanden sind."
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